Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Vermietung von Veranstaltungstechnik

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von professionellen Scheinwerfern, Lichttechnik, Zubehör und sonstiger Veranstaltungstechnik (nachfolgend „Mietgegenstände“) zwischen Licht + Schatten/Graf-Ottenburg-Straße 12/81829 München (nachfolgend „Vermieter“) und dem Kunden (nachfolgend „Mieter“).
  2. Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) als auch gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB). Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Mieters werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Vermieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

  1. Alle Angebote des Vermieters sind freibleibend und unverbindlich.
  2. Die Bestellung oder Reservierungsanfrage des Mieters stellt ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Mietvertrages dar. Der Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Vermieters oder durch die Übergabe der Mietgegenstände zustande.

§ 3 Mietzeit und Verzug

  1. Die Mietzeit beginnt mit dem vereinbarten Tag der Abholung/Übergabe und endet mit dem vereinbarten Tag der Rückgabe.
  2. Gibt der Mieter die Mietgegenstände nicht rechtzeitig zurück, verlängert sich das Mietverhältnis nicht automatisch. Der Vermieter ist berechtigt, für jeden Tag der Überschreitung eine Nutzungsentschädigung in Höhe des regulären Tagesmietpreises zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens (z. B. durch Ausfall von Folgeaufträgen) bleibt vorbehalten.

§ 4 Mietpreise, Kaution und Zahlungsbedingungen

  1. Es gelten die Preise gemäß der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste bzw. des individuellen Angebots des Vermieters. Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
  2. Der Vermieter ist berechtigt, vor der Übergabe der Mietgegenstände eine angemessene Kaution (in bar oder per Kartenzahlung) zu verlangen. Die Kaution wird nach ordnungsgemäßer und schadensfreier Rückgabe der Mietgegenstände zurückerstattet.
  3. Der Mietzins ist, sofern nicht anders vereinbart, sofort bei Abholung/Übergabe ohne Abzug fällig.

§ 5 Stornierung durch den Mieter

Tritt der Mieter vom Vertrag zurück (Stornierung), ohne dass der Vermieter dies zu vertreten hat, fallen folgende Stornogebühren an:

  • Bis 30 Tage vor Mietbeginn: kostenfrei.
  • Bis 14 Tage vor Mietbeginn: 30 % des vereinbarten Gesamtmietpreises.
  • Bis 3 Tage vor Mietbeginn: 50 % des vereinbarten Gesamtmietpreises.
  • Weniger als 3 Tage vor Mietbeginn oder bei Nichtabholung: 100 % des vereinbarten Gesamtmietpreises.

§ 6 Übergabe und Prüfpflicht des Mieters

  1. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände bei der Übergabe unverzüglich auf Vollständigkeit, Funktionstüchtigkeit und offensichtliche Mängel zu überprüfen.
  2. Rügen und Mängel müssen sofort bei der Übergabe schriftlich im Übergabeprotokoll festgehalten werden. Unterleibt eine Rüge, gelten die Geräte als in einwandfreiem und funktionsfähigem Zustand übernommen.

§ 7 Pflichten des Mieters während der Mietzeit

  1. Der Mieter hat die Mietgegenstände pfleglich und sachgemäß zu behandeln. Er hat sämtliche Bedienungs- und Sicherheitsanweisungen (insbesondere die Vorschriften der DGUV sowie Spezifikationen zu Stromspannungen und IP-Schutzklassen bei Outdoor-Einsätzen) strikt zu beachten.
  2. Die Mietgegenstände dürfen ausschließlich von fachlich eingewiesenem Personal bedient werden.
  3. Eine Untervermietung oder Weitergabe der Mietgegenstände an Dritte ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters ist untersagt.
  4. Der Mieter hat die Geräte vor Diebstahl, Witterungseinflüssen (sofern die Scheinwerfer nicht ausdrücklich für den permanenten Außeneinsatz zertifiziert sind) und Überlastung zu schützen.

§ 8 Haftung des Mieters, Schäden und Verlust

  1. Der Mieter übernimmt während der Mietzeit die uneingeschränkte Haftung für die Mietgegenstände. Er haftet für alle Schäden (z. B. Gehäusebrüche, Überspannungsschäden durch falschen Anschluss, Transportschäden), die durch ihn, seine Erfüllungsgehilfen oder Besucher seiner Veranstaltung verursacht werden.
  2. Bei Verlust, Diebstahl oder Totalschaden der Mietgegenstände hat der Mieter den Wiederbeschaffungswert (Neuwert) zu ersetzen.
  3. Der Verschleiß von Leuchtmitteln (z. B. Halogenbrenner) während des vertragsgemäßen Betriebs geht zu Lasten des Vermieters. Schäden an LED-Modulen oder Leuchtmitteln durch Überspannung oder unsachgemäße Handhabung fallen unter die Haftung des Mieters.
  4. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter jeden Schaden oder Verlust unverzüglich anzuzeigen. Eigenmächtige Reparaturversuche des Mieters sind untersagt.
  5. Dem Mieter wird der Abschluss einer entsprechenden Veranstaltungstechnik-Versicherung dringend empfohlen.

§ 9 Haftung des Vermieters

  1. Der Vermieter haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Vermieters beruhen.
  2. Für sonstige Schäden haftet der Vermieter nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet der Vermieter auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
  3. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für den Fall, dass die Mietgegenstände aufgrund von unvorhersehbaren Defekten oder höherer Gewalt ausfallen und dadurch die Veranstaltung des Mieters beeinträchtigt wird. Eine Haftung für entgangenen Gewinn oder Folgeschäden ist ausgeschlossen.

§ 10 Rückgabe der Mietgegenstände

  1. Die Mietgegenstände sind zum vereinbarten Zeitpunkt im sauberen, ordnungsgemäßen und sortierten Zustand (z. B. Kabel ordentlich aufgewickelt) zurückzugeben.
  2. Verschmutzt zurückgegebene Geräte oder ungeordnete Kabel werden dem Mieter nach tatsächlichem Reinigungs- und Sortieraufwand in Rechnung gestellt.
  3. Die Rücknahme durch den Vermieter erfolgt unter Vorbehalt einer eingehenden technischen und optischen Prüfung. Verdeckte Mängel können innerhalb von 3 Werktagen nach der Rückgabe nachträglich gerügt werden.

§ 11 Schlussbestimmungen, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Sofern es sich bei dem Mieter um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist der Gerichtsstand der Geschäftssitz des Vermieters München
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

Stand: Mai 2026

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